Die drei Säulen der Altersvorsorge erklärt
Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge — wie sie zusammenhängen und warum Sie alle drei brauchen.
Artikel lesenWie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Welche Formen gibt es und welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?
Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht für die meisten Menschen nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Das ist die sogenannte Rentenlücke. Hier kommt die betriebliche Altersvorsorge ins Spiel — eine zweite Säule, die Ihnen helfen kann, diese Lücke zu schließen.
Viele Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorge an, doch viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, welche Optionen ihnen offenstehen. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert, welche Arten es gibt und worauf Sie achten sollten.
Je nachdem wie der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge umsetzt, gibt es unterschiedliche Formen. Diese bestimmen, wer trägt das Risiko und wie transparent die Leistung ist.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, eine Rente zu zahlen. Das Risiko trägt der Arbeitgeber. Alle Einnahmen sind betrieblich absetzbar.
Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung ab und zahlt die Prämien. Der Arbeitnehmer wird Versicherungsnehmer. Steuervorteil bei Prämien bis 8 % des Bruttogehalts.
Externe Einrichtung, die das Vermögen verwaltet. Höhere Flexibilität bei der Geldanlage. Das Risiko wird zwischen Arbeitgeber und Fonds aufgeteilt.
Versicherungsunternehmen, das Rentenversicherungsschutz bietet. Ähnlich wie Direktversicherung, aber oft mit besseren Konditionen für größere Unternehmen.
Rechtlich unselbstständige Einrichtung, oft für Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter. Bietet hohe Flexibilität bei der Leistungsgestaltung.
Es gibt konkrete Vorteile, warum Sie sich damit auseinandersetzen sollten. Viele davon bemerken Sie sofort, andere erst später im Ruhestand.
Das deutsche Recht gibt Ihnen konkrete Rechte, wenn es um betriebliche Altersvorsorge geht. Sie müssen diese kennen, um selbstbewusst mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen zu können.
Seit 2002 haben Sie das gesetzliche Recht, einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Altersversorgung umzuwandeln — auch wenn Ihr Arbeitgeber kein Angebot macht. Der Arbeitgeber muss das dann über eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds umsetzen.
Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten. Das ist nicht optional — es ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Direktversicherungen kann er diesen Zuschuss auch direkt zahlen.
Das hängt von der Art der Versorgung ab. Bei Direktversicherungen und Pensionsfonds können Sie den Vertrag mitnehmen. Bei Direktzusagen bleibt das Geld meist beim alten Arbeitgeber. Wichtig: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber darüber, damit keine Lücke entsteht.
Nein, normalerweise nicht. Die Leistung ist an die Rentenbezugsfähigkeit gebunden — also an den Eintritt ins Rentenalter oder bei Berufsunfähigkeit. Ausnahmen gibt es in Notfällen oder wenn Sie das Unternehmen kündigen. Allerdings können Sie in solchen Fällen hohe Strafzinsen zahlen.
Die gesetzliche Grenze liegt bei 8 % Ihres Bruttogehalts pro Jahr (maximal 6.912 Euro im Jahr 2026). Das ist der Teil, der steuerfrei bleiben kann. Allerdings gibt es für höhere Einkommen weitere Spielräume — fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder einen Berater.
Das ist kompliziert. Die betriebliche Rente wird nicht auf die Leistungen der Erwerbstätigenrentner angerechnet, aber auf die Grundsicherung im Alter. Das bedeutet: Je höher die betriebliche Rente, desto weniger Grundsicherung bekommen Sie (wenn Sie sie überhaupt bekommen). Planen Sie deshalb frühzeitig mit einem Berater.
Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge bietet Ihr Unternehmen an? Es gibt die Personalabteilung oder einen Betriebsrat, die können Ihnen die Bedingungen erklären.
Nicht glamourös, aber wichtig. Achten Sie auf Garantiezinsen, Verwaltungskosten und die Leistungen bei Berufsunfähigkeit.
Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Plan bietet, fordern Sie Ihr Recht auf Entgeltumwandlung ein. Das ist gesetzlich verankert — Sie brauchen nur zu fragen.
Betriebliche Altersvorsorge ist eine echte Chance, Ihre Rentenlücke zu schließen. Mit weniger Aufwand als bei der privaten Vorsorge bekommen Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber Unterstützung. Nutzen Sie das.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Die Gesetze und Vorschriften können sich ändern. Für konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen Versicherungsberater oder Steuerberater zu konsultieren. Alle Angaben sind ohne Gewähr.